Energieaudit
Mittelstandberatung / Energieaudit
Für Nicht-KMU rechtliche Vorgaben:
Das EDL-G schreibt in den §§ 8-8d nunmehr vor, dass alle Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) sind, verpflichtet sind, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchzuführen und gerechnet vom Zeitpunkt des ersten mindestens alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchzuführen
Wer entgegen seiner Verpflichtung ein Energieaudit durchzuführen, ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, kann verpflichtet werden, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR zu zahlen. Zu einem Bußgeld kann ferner verpflichtet werden, wer wahrheitswidrig behauptet, ein KMU zu sein.
Anforderungen der DIN EN 16247-1
Das Energieaudit muss nach § 8a Absatz 1 Nr. 1 EDL-G den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen, wobei das Unternehmen einen Verantwortlichen beziehungsweise Ansprechpartner zur Durchführung des Energieaudits vorsieht.
Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.
Ziel ist es, Energieflüsse und Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren. In einem weiteren Schritt werden die verschiedenen Maßnahmen durch Investitions-/Wirtschaftlichkeitsberechnungen monetär bewertet, so dass Unternehmen im Ergebnis auf einen Blick erfassen können, welche Investitionen sich in welchem Zeitraum rechnen. Nachfolgend sind die zu einem typischen Auditprozess gehörenden Elemente stichpunktartig aufgeführt. Diese Auflistung dient nur zur ersten Orientierung, maßgeblich sind die Regelungen der DIN EN 16247-1.
Das Energieaudit ist von einer Person durchzuführen, welche die Anforderungen des § 8b EDL-G erfüllt. Die Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder beruflichen Qualifizierung und praktischen Erfahrung über die erforderliche Fachkunde zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Energieaudits verfügen.
Das Ziel des Audits (Mittelstandsberatung) ist es erhebliche Energie und damit Kosteneinsparunge aufzuzeigen und zur Realiosierung anzustoßen
KMU (leine mittlere Unternehmen - Mittelstand)
für KMU ist das Audit freiwillig - aber ebenso sinnvoll und Ertragssteigernd - Es gibt dazu auch erhebliche Zuschüsse bis 80% für die Durchführung!
der Inhalt der Beratung sollte so aussehen:
Der einleitende Kontakt
Ein Energieaudit beginnt mit dem ersten Gespräch zwischen Energieberater und Kunde. Es werden Ziele und Umfang des Energieaudits
abgestimmt sowie Durchführungszeitraum, Anwendungsbereiche, Datenverfügbarkeit und Detaillierungsgrad etc. festgelegt.
Die Auftakt-Besprechung
In der Auftakt-Besprechung vereinbaren beide Seiten vertragliches, wie Geheimhaltung und Datenschutz sowie Zeitpläne und Datenlieferungen. Der Energieberater erläutert die weitere Vorgehensweise und praktische Ausgestaltung des Audits und das Unternehmen informiert die betroffenen Mitarbeiter bzw. über das anstehende Energieaudit und bestimmt einen Verantwortlichen,
der das Energieaudit maßgeblich begleitet.
Die Datenerfassung
Der Energieberater fasst die vom Unternehmen bereitgestellten Daten zusammen und wertet sie aus. Auf dieser Basis können anschließend alle nötigen energierelevanten Messungen und der Vor-Ort-Einsatz optimal geplant und vorbereitet werden. Eine Basisdatenerhebung beinhaltet zum Beispiel:
Mitarbeiteranzahl , Betriebszeiten, Produktionsdaten
Geplante energierelevante Änderungen z.B.: neue Anlagen und Gebäude
Geplante und durchgeführte Energieeffizienzmaßnahmen
Gesamtenergieverbrauch und Energiekosten nach Energieträgern und Zeiträumen
Listen der Energie verbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen
Der Außeneinsatz
Bei einer Vor-Ort-Begehung macht sich der Energieauditor ein konkretes Bild über die energierelevanten Gegebenheiten und den energetischen Stand des Unternehmens. Dazu zählen die Erfassung des Energieverbrauchs unter realistischen Bedingungen,die Analyse des Nutzerverhaltens und das Verständnis für Prozesse und Arbeitsabläufe.
Die Analyse
Nach der Vor-Ort-Begehung analysiert der Auditor die ermittelten Daten, leitet konkrete Einsparpotenziale ab, bewertet diese und fasst sie in einem Bericht zusammen. Die DIN EN 16247-1 fordert an dieser Stelle eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs auf der Verbrauchs-und Versorgungsseite.
Der Bericht
Der Bericht nach einem Energieaudit ist gemäß DIN EN 16247-1 transparent und nachvollziehbar und hat die folgenden Kapitel:
Zusammenfassung
Hintergrund
Dokumentation des Energieaudits
Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz
Schlussfolgerung
Abschlussbesprechung
Der Energieberater präsentiert dem Unternehmen in der Abschlussbesprechung die Ergebnisse des Energieaudits.